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SWK 9, 20. März 1996, Seite 011

Betriebsausflug

Betriebsausflug (§ 3 Z 19 EStG)

Eine Steuerberatungsfirma veranstaltete 1988 für ihre Dienstnehmer eine Reise nach Amsterdam mit Kosten pro Dienstnehmer von etwa 10.000 S. Die Behörde versteuerte den über 2550 S hinausgehenden Teil als Lohnbezug. Dagegen wurde Berufung erhoben, weil die Firma nur alle drei bis fünf Jahre Betriebsausflüge abhalte. Der VwGH hat den Bescheid aufgehoben, weil die Behörde nicht untersucht hat, ob mit den Aufwendungen von 10.000 S alle 3 bis 5 Jahre das herkömmliche Maß vergleichbarer Betriebe überschritten worden ist. ()

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