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Wohnungseigentumsgemeinschaft
Wohnungseigentumsgemeinschaft (§ 10 Abs. 2 Z 6 UStG)
Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft ist dann als Unternehmer anzusehen, wenn sie – abweichend von der zivilrechtlichen Gestaltung der Eigentumsverhältnisse – als solche nach außen hin zur Erzielung von Vermietungseinnahmen tätig geworden ist. ()