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Vorsteuer in der Gründungsphase
• Ein Unternehmer, der in der Gründungsphase keinerlei Umsätze erzielt, kann den
Vorsteuerabzug nicht beanspruchen, wenn er nicht eine ausdrückliche schriftliche Erklärung abgegeben hat, daß er auf die Anwendung der Bagatellregelung verzichtet – (§ 21 Abs. 6 UStG 1972), (Abweisung)
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