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SWK 9, 20. März 1996, Seite 014

Abgabenexekution: Pfändung

Wenn ein rechtskräftiger

Sicherstellungsauftrag vorliegt, kann das Finanzamt bestehende Forderungen des Abgabenschuldners pfänden – (§ 71 AbgEO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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