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SWK 9, 20. März 1996, Seite A 189

Unentgeltliche Übertragung des gesamten Gesellschaftsanteils samt Sonderbetriebsvermögen auf zwei Personen zu unterschiedlichen Quoten

6 Z 9 a EStG)

(BMF) – Ein Mitunternehmer kann seinen Gesellschaftsanteil und sein Sonder-BV im Erbweg zu unterschiedlichen Quoten ohne Gewinnrealisierung auf die Erben übertragen, sofern diese Mitunternehmer werden. Zur Vermeidung einer Gewinnrealisierung ist die gleichteilige Übertragung des Gesellschaftsanteiles und des Sonderbetriebsvermögens nicht erforderlich. Es kann sohin auf eine Person nur ein Teil des Gesellschaftsanteiles und auf eine andere der restliche Anteil samt gesamtem Sonderbetriebsvermögen ohne Gewinnrealisierung übertragen werden ( RdW 1992, 389). Gleiches gilt grundsätzlich für eine unentgeltliche Übertragung unter Lebenden. Ein Mitunternehmer kann demnach unter Lebenden in einem einheitlichen Vorgang seinen gesamten Gesellschaftsanteil und sein Sonderbetriebsvermögen zu unterschiedlichen Quoten auf mehrere Nachfolge-Mitunternehmer ohne Gewinnrealisierung unentgeltlich übertragen.

Das Bundesministerium hält an der bisher in Einzelanfragen vertretenen gegenteiligen Auffassung (z. B. RdW 1990, 301) nicht mehr fest. (

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