zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 13, 1. Mai 1996, Seite R 33

Erbschaftssteuer: Bemessung

Beim

Erwerb eines Gebäudes (Gebäudeteiles) von Todes wegen sind die nach dem Tod des Erblassers allenfalls durch die Auflösung einer steuerlichen Mietzinsreserve entstehende Einkommensteuerschulden bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer nicht als Abzugsposten zu berücksichtigen – (§ 19 ErbStG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...