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SWK 13, 1. Mai 1996, Seite R 33

VfGH: Denkmalschutzgesetz

Teilweise Aufhebung des

Denkmalschutzgesetzes – (§ 8 Abs. 1 DMSG)

Als verfassungswidrig aufgehoben wurde die Wortgruppe "Errichtung von Kiosken, Tankstellen und sonstigen störenden Bauten" in § 8 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes – DMSG, BGBl. Nr. 533/1923, in der Fassung des Art. I Z 20 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 473/1990, die Aufhebung tritt mit Ablauf des in Kraft.

Die Aufhebung erfolgte aus Kompetenzgründen (keine Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers). (Aufhebung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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