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VfGH: Denkmalschutzgesetz
• Teilweise Aufhebung des
Denkmalschutzgesetzes – (§ 8 Abs. 1 DMSG)
Als verfassungswidrig aufgehoben wurde die Wortgruppe "Errichtung von Kiosken, Tankstellen und sonstigen störenden Bauten" in § 8 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes – DMSG, BGBl. Nr. 533/1923, in der Fassung des Art. I Z 20 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 473/1990, die Aufhebung tritt mit Ablauf des in Kraft.
Die Aufhebung erfolgte aus Kompetenzgründen (keine Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers). (Aufhebung)
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