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Art. 40: Endbesteuerungsgestz
Änderung des Endbesteuerungsgesetzes
Das Endbesteuerungsgesetz, BGBl. Nr. 11/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 818/1993, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 Z 2 wird als letzter Satz angefügt:
"Unter die Steuerabgeltung fallen ab der Veranlagung 1996 Forderungswertpapiere im Sinne des § 93 Abs. 3 Z 1 bis 3 nur dann, wenn sie bei ihrer Begabung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden; dies gilt hinsichtlichS. T 158 der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Erwerbe von Todes wegen, wenn der Erblasser nach dem verstorben ist."
EB: Diese Änderung dient als verfassungsrechtliche Grundlage für die Einschränkung der Endbesteuerung auf öffentlich begebene Forderungswertpapiere (vgl. Erl. zu Art. 39 Z 64).
BA: Die Ergänzung soll klarstellen, ab welchem Zeitpunkt die Steuerabgeltung für sogenannte private-placement-Papiere bei Erwerben von Todes wegen für den Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer entfällt.