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Mitunternehmerstellung
Mitunternehmerstellung (§ 23 Z 2 EStG)
Bei einer Gesellschaft im Umfeld der "WEB-Affäre" mit ungeklärten Transaktionen (Verschiebung von Provisionen etc. nach Luxemburg) in Form einer Innengesellschaft wurde die Mitunternehmerschaft bejaht, da für die beteiligten Personen das Unternehmerwagnis gegeben war. Unternehmerinitiative entfaltet, wer auf das betriebliche Geschehen Einfluß nehmen kann. Unternehmerrisiko besteht in der Teilnahme am Wagnis des Unternehmens und kommt u. a. in der Beteiligung am Gewinn und Verlust und an den stillen Reserven einschließlich Firmenwert zum Ausdruck ( u. a.).