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Börsenumsatzsteuer: GmbH-Anteil
• Der Erwerb eines
GmbH-Anteiles unterliegt der Rechtsgebühr und Börsenumsatzsteuer auch dann, wenn der Anteil nur erworben wurde, um aufgrund einer schon vorher begründeten gültigen Verpflichtung diesen Geschäftsanteil seinen Abnehmern zu verschaffen – (§ 33 TP 21 GebG und § 17 Abs. 1 KVG), (Abweisung)
( [AW 95/16/0042])