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SWK 13, 1. Mai 1996, Seite 034

Börsenumsatzsteuer: GmbH-Anteil

Der Erwerb eines

GmbH-Anteiles unterliegt der Rechtsgebühr und Börsenumsatzsteuer auch dann, wenn der Anteil nur erworben wurde, um aufgrund einer schon vorher begründeten gültigen Verpflichtung diesen Geschäftsanteil seinen Abnehmern zu verschaffen – (§ 33 TP 21 GebG und § 17 Abs. 1 KVG), (Abweisung)

( [AW 95/16/0042])

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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