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Nachhaltigkeit bei KFZ-Verkäufen
Nachhaltigkeit bei KFZ-Verkäufen (§ 2 UStG)
Wird von einem Gastwirt jährlich ein KFZ verkauft, dann erfolgt dies im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit, da der sachliche Zusammenhang der KFZ-Verkäufe mit der Tätigkeit als Gastwirt weit zu verstehen ist. Im Gegensatz zu einem Werksangehörigen oder einem Amateurrennfahrer, der Fahrzeuge nur nach entsprechendem Gebrauch verkauft, kaufte der Gastwirt die Fahrzeuge nicht für die eigene Beförderung, um sie nach kurzer oder langer Zeit zu verkaufen. Der Ankauf erfolgte vielmehr ausschließlich zum Zweck der Weiterveräußerung. (BFH , V R 25/94 in BB 1996, 625)