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SWK 13, 1. Mai 1996, Seite R 33

Hypothekarverschreibung: Gebührenschuldner

Als Gebührenschuldner für eine

Hypothekarverschreibung, durch die sich allein der Schuldner verpflichtet, kommt nur der Gläubiger in Betracht – (§ 33 TP 18 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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