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SWK 13, 1. Mai 1996, Seite R 33
Hypothekarverschreibung: Gebührenschuldner
• Als Gebührenschuldner für eine
Hypothekarverschreibung, durch die sich allein der Schuldner verpflichtet, kommt nur der Gläubiger in Betracht – (§ 33 TP 18 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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