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SWK 13, 1. Mai 1996, Seite 185

Verwirrung um neues Urheberrechtsgesetz

Seit 1. 4. 1996 urheberrechtliche Abgabe für entgeltpflichtige Kopien fällig

(apa) – Die Novelle zum Urheberrechtsgesetz, die seit 1. April in Kraft ist, verursacht beim Büromaschinenhandel helle Aufregung. Das Gesetz schreibt vor, daß für Maschinen zur Vervielfältigung von Vorlagen und für entgeltpflichtige Kopien (in Kopier-Shops, Universitäten, Schulen oder Büchereien) ein "angemessenes Entgelt" zu entrichten ist, das im Sinne einer Urheberrechtsvergütung den Autoren und Verlagen zugute kommt. Über die Umsetzung des Gesetzesauftrags herrscht aber noch weitgehende Unklarheit.

Der Büromaschinenhandel ist nicht bereit, die von den Autorenvereinigungen in der "Wiener Zeitung" veröffentlichten Gebührensätze "einfach hinzunehmen", wie der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Reprographie im Gremium "Computer & Bürosysteme" der Wirtschaftskammer Wien, Georg Schennet, zur apa sagte. Es gebe derzeit nur einseitige Erklärungen, die jedoch weder der Art noch der Höhe nach akzeptiert seien. Die Wirtschaftskammer habe grundsätzlich den Beschluß gefaßt, darüber mit den Autorenverbänden Verhandlungen zu führen, die aber noch nicht begonnen hätten.

Zweigeteilte Reprographieabgabe

Die "Reprographieabgabe" ist zweigeteilt. Einerseits sollen Kopiergeräte, Faxgeräte und Computerdrucker, die ab angesch...

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