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SWK 13, 1. Mai 1996, Seite 129

Der Steuerteil des Strukturanpassungsgesetzes 1996

Verfassungsbestimmungen in namentlicher Abstimmung beschlossen

(SWK) – Am wurde vom Plenum des Nationalrates über die Gruppe Finanzen des Strukturanpassungsgesetzes 1996 (Art. 39–67) abgestimmt und diese auch beschlossen. Zu den Verfassungsbestimmungen wurden sogar namentliche Abstimmungen durchgeführt, die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde dabei erreicht. Über folgenden Punkt wurde in letzter Minute politische Einigung erzielt und ein entsprechender Abänderungsantrag eingebracht: Die Übertragung stiller Rücklagen auf unkörperliche Wirtschaftsgüter wird für Unternehmen, die ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben, nicht rückwirkend mit gestrichen, sondern erst ab 15. Februar. Bei der Streichung der Fiskal-LKW wurde vereinbart, daß auf dem Verordnungsweg festgelegt wird, daß geschlossene Kastenwagen, die im Typenschein als Klein-LKW ausgewiesen sind, nicht unter diese neue Regelung fallen.

Weil sich gegenüber dem in SWK-Heft 8/1996, Seite T 23 ff., abgedruckten Text des Begutachtungsentwurfes sowohl in der Regierungsvorlage (vgl. SWK-Heft 9/1996, Seite T 83 ff.) als auch nach Verabschiedung durch den Budgetausschuß am 28. März (vgl. SWK-Heft 11/1996, Seite T 119) zahlreiche Änderungen ergeben haben, wird im ...

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