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Aufhebungsbeschluß: Prüfung
• Bei Prüfung eines
Aufhebungsbeschlusses durch den VwGH kommt es nur darauf an, ob die Behörde überhaupt berechtigt war, den Aufhebungsbeschluß im Aufsichtswege zu erlassen oder nicht – (§ 41 Abs. 1 VwGG), (Abweisung)
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