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SWK 13, 1. Mai 1996, Seite R 34

Aufhebungsbeschluß: Prüfung

Bei Prüfung eines

Aufhebungsbeschlusses durch den VwGH kommt es nur darauf an, ob die Behörde überhaupt berechtigt war, den Aufhebungsbeschluß im Aufsichtswege zu erlassen oder nicht – (§ 41 Abs. 1 VwGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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