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SWK 13, 1. Mai 1996, Seite 033

VwGH: Verfahren

Der

VwGH hat nicht zu prüfen, ob irgendein subjektives Recht des Beschwerdeführers verletzt ist, sondern nur, ob jenes verletzt wurde, dessen Verletzung er behauptet – (§ 28 Abs. 1 Z 4 VwGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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