zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 13, 1. Mai 1996, Seite T 179

Art. 60: Elektrizitätsabgabengesetz

Bundesgesetz, mit dem eine Abgabe auf die Lieferung und den Verbrauch elektrischer Energie eingeführt wird (Elektrizitätsabgabegesetz)

EB: Aus ökologischer Sicht erscheint es notwendig, neben dem Mineralöl und Flüssiggas auch leitungsgebundene Energieträger wie Erdgas und elektrische Energie einer Besteuerung zu unterziehen. Beide Energieträger sind leitungsgebunden, sodaß ein ähnliches Besteuerungskonzept zweckmäßig erscheint.

Die Besteuerung erfolgt grundsätzlich anläßlich der Lieferung an den Letztabnehmer bzw. Verbraucher der Energieträger. Aus diesem Grund sind Befreiungen für die Ausfuhr nicht erforderlich; andererseits wird der grenzüberschreitende Handel mit diesen Waren innerhalb der Europäischen Union in keiner Weise beeinträchtigt. Beide Angaben sind richtlinienkonform.

Steuerbare Vorgänge, Steuergebiet


§ 1. (1) Der Elektrizitätsabgabe unterliegen

1. die Lieferung von elektrischer Energie im Steuergebiet, ausgenommen an Elektrizitätsversorgungsunternehmen,

2. der Verbrauch von selbst hergestellter oder in das Steuergebiet verbrachter elektrischer Energie im Steuergebiet.

(2) Die Lieferung im Sinne des Abs. 1 Z 1 erfolgt an dem Ort, an dem der Empfänger über die elektrische Energie verfügen kann.

(3) Ste...

Daten werden geladen...