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Vorsteuerabzug auch bei erfolglosen Unternehmensgründungen
Vorsteuerabzug auch bei erfolglosen Unternehmensgründungen (§ 12 UStG)
Der EuGH hat in seiner jüngsten Entscheidung vom , Rs. C 110/94, den Vorsteuerabzug auch dann anerkannt, wenn eine Unternehmensgründung erfolglos verlaufen ist. (Martin Jann und Josef Schuch nehmen dazu Stellung in RdW 1996, 132.)