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SWK 13, 1. Mai 1996, Seite 031

VfGH: Sonderklasse Krankenhäuser

Grundsätze für die Kostenermittlung in der Sonderklasse von

öffentlichen Krankenanstalten – Aufhebung des § 43 Abs. 1 OÖ KAG, LGBl. für OÖ Nr. 10/1976 (Inkrafttreten mit Ablauf des )

Dieses Erkenntnis, welches sich mit der Ermittlung der Grundsätze der Pflegegebühren in der Sonderklasse befaßt, betrifft die Rechtslage in Oberösterreich, die Grundsätze wirken sich aber auf alle Bundesländer aus.

Wir müssen den interessierten Leser auf das sehr ausführliche Erkenntnis verweisen und können hier nur folgende Stichworte anführen:

Es ist unsachlich, den Patienten der Sonderklasse mit einer Differenzzahlung zu belasten, die sich einerseits aus amtlich festgelegten Gebühren und andererseits aus privatrechtlich vereinbarten Pflegegebühren ergibt. Patienten der Sonderklasse steht keinerlei Rechtschutzmöglichkeit zu, die maßgebliche privatrechtliche Vereinbarung zwischen den Sozialversicherungsträgern und dem Träger der Krankenanstalt im Rechtsweg anzugreifen. Es wurde völlig außer acht gelassen, daß vom Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds an die Träger der Krankenanstalten auch Betriebszuschüsse geleistet werden. Diese fließen den Trägern der Krankenanstalten aber nicht nur für den Ersatz v...

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