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iFamZ 1, Februar 2020, Seite 14

Sonderbedarf: Kieferorthopädische Behandlung

iFamZ 2020/5

§ 231 ABGB

Auch dann, wenn eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch nicht notwendig ist, kann das Kind einen Anspruch auf Deckung des entsprechenden Sonderbedarfs haben, der vom geldunterhaltspflichtigen Elternteil zu decken ist, soweit es seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zulassen. Die Behauptungs- und Beweislast für die maßgeblichen Umstände trifft wegen des Ausnahmecharakters von Sonderbedarf grundsätzlich das Kind.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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