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iFamZ 1, Februar 2020, Seite 36

Von der gerichtlichen zur gewählten Erwachsenenvertretung

Eine Fallgeschichte

Lucia Riener

Das Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzgesetzes mit brachte eine Vielzahl von Änderungen mit sich.

Vorrangiges Ziel der umfassenden Gesetzesreform ist es, Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Vertretungsbedarf zu fördern.

Mit den vier verschiedenen Vertretungsformen: Vorsorgevollmacht, gewählte Erwachsenenvertretung, gesetzliche Erwachsenenvertretung und gerichtliche Erwachsenenvertretung, versucht der Gesetzgeber den unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten der betroffenen Menschen gerecht zu werden. Die neuen Möglichkeiten erfordern von allen in diesem Feld Agierenden ein differenziertes und regelmäßiges Hinsehen und Beurteilen. Wo steht die betroffene Person? In welchen ihrer Lebensbereiche ist Unterstützung bzw Vertretung erforderlich? Es stellt sich aber auch die Frage nach den vorhandenen Ressourcen – in der Person selbst sowie im jeweiligen sozialen Umfeld.

Dieser Paradigmenwechsel bringt große Herausforderungen für die Praxis mit sich, er birgt aber auch die Chance auf mehr Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und eigenverantwortliches Handeln für Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung.

Die folgende Fallgeschic...

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