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Recht auf Elternschaft
iFamZ 2020/1
EGMR , 23038/19, Dominique Petithory Lanzman/Frankreich
Das Recht, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Art Elternteil zu werden, ist ein höchstpersönliches und vertretungsfeindliches Recht. Art 8 EMRK gewährt kein Recht, Enkelkinder zu bekommen.
Die Antragstellerin, Dominique Petithory Lanzmann, beantragte, die Samenspende ihres im Jahr 2018 verstorbenen Sohnes aus Frankreich nach Israel oder in die USA ausführen zu dürfen. Dort sollte im Weg der medizinisch unterstützten Fortpflanzung ein Enkelkind gezeugt und auf diese Weise die Familienlinie fortgeführt werden. In den genannten Ländern ist die Verwendung des Samens auch nach dem Tod des Samenspenders zulässig. Nach französischem Recht ist dagegen die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ausschließlich lebenden Personen vorbehalten und die Ausfuhr von Samenspenden nicht erlaubt.
Der EGMR hat die Beschwerde für unzulässig erklärt. Der Antrag im Namen des verstorbenen Sohnes ist unzulässig, weil dessen Recht, über seine Samenspende zu verfügen, mit dem Recht, ob und wann eine Person Elternteil wird, korrespondiert. Dieses Recht ist aber ein höchstpersönliches und damit vertretungsfeindlich. Auch der Antrag der Beschwerdeführerin im eigenen N...