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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Unterbrechung der Erwerbstätigkeit
iFamZ 2020/21
§ 24 Abs 2 KBGG; § 44 ZÄG
Für die Beurteilung des Anspruchs auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, das eine zuvor durchgehend ausgeübte Erwerbstätigkeit voraussetzt, ist die der Zeit des Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz entsprechende geburtsbedingte Unterbrechung der selbständigen Tätigkeit als Zahnärztin (§ 44 ZÄG) als Zeit der Erwerbstätigkeit zu werten.