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iFamZ 1, Februar 2020, Seite 20

Gefährdung des Kindeswohls – Übertragung der Obsorge auf KJHT

iFamZ 2020/16

§ 181 Abs 1 ABGB

Die im Jahr 2010 geborenen Zwillinge (ein Mädchen und ein Bub) wurden aufgrund von mehrfachen Pflegevernachlässigungen im Mai 2013 aus der Obhut der Mutter genommen und leben nach einer anfänglichen Unterbringung in einem Krisenzentrum bei Pflegeeltern. Das Erstgericht entzog ihr nun gemäß § 181 Abs 1 ABGB die Obsorge für ihre mittlerweile neun Jahre alten Zwillinge hinsichtlich der gesamten Pflege und Erziehung wegen Gefährdung des Kindeswohls und übertrug sie dem Kinder- und Jugendhilfeträger (KJHT).

(…) In Entsprechung des Grundsatzes der Familienautonomie soll den Familienmitgliedern die Obsorge solange gewahrt bleiben, als sich das mit dem Kindeswohl verträgt (RS0048712 [T6]). Es trifft damit – worauf sich die Mutter beruft – zu, dass die Maßnahme der Übertragung der Obsorge an den KJHT nur das letzte Mittel sein und nur insoweit angeordnet werden darf, als dies zur Abwendung einer drohenden Gefährdung des Kindeswohls notwendig ist (RS0048712 [T1, T 8, T 10]; vgl auch RS0047841 [T13, T 15]; RS0085168 [T5]).

(…) Die Vorinstanzen haben die vorgenannten Grundsätze zur Übertragung der Obsorge an den KJHT als „letztes Mittel“ nicht verkannt. Sie sind (wohlbegründet) da...

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