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iFamZ 1, Februar 2020, Seite 22

Familienzeitbonus: Beabsichtigte dauernde Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft

iFamZ 2020/24

§ 2 Abs 3 FamZeitbG

Eine für den Bezug des Familienzeitbonus erforderliche „dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft“ liegt – unabhängig von ihrer tatsächlichen Dauer ex post – dann vor, wenn sie in der Absicht, sie auf Dauer zu führen, tatsächlich aufgenommen wurde und zumindest während des „Papamonats“ auch vorlag.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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