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iFamZ 1, Februar 2020, Seite 19

Hochkonfliktsituation durch eskalierende Übergaben – Aussetzung des Kontaktrechts des Vaters

iFamZ 2020/12

§ 187 ABGB; § 107 Abs 3 AußStrG

Mit Beschluss des Erstgerichts (bestätigt durch das Rekursgericht) wurde das Kontaktrecht sowie das einstweilige Kontaktrecht des Vaters ausgesetzt. Angesichts der Hochkonflikthaftigkeit der Eltern bestehe eine Gefährdung des Kindeswohls bei den ständig eskalierenden Übergabesituationen und Konflikten zumeist über von den Eltern selbst verursachten Änderungen des Kontaktrechts. Bei einer Fortsetzung der bisher direkten Übergaben würde für den (2014 geborenen) Minderjährigen ein erhebliches Risiko bestehen, in seiner sozio-emotionalen Entwicklung einen Schaden zu nehmen.

(...) 5. (...) Bei der Regelung des Kontaktrechts stellt der Wille des Kindes ein wichtiges, jedoch nicht allein maßgebliches Kriterium dar, da dieser nicht selten von außen beeinflusst ist und Schwankungen unterliegen kann. (...) Die Wünsche Minderjähriger im Kontaktrechtsverfahren sind daher ein im Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren beachtliches Kriterium, von denen aber im Sinn des Kindeswohls abgewichen werden kann (RS0047937; s auch RS0047958). Hier kann den Feststellungen entnommen werden, dass das – nunmehr fünfjährige – Kind der Mutter gegenüber einen Kontaktwunsch äußert (Erstu...

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