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iFamZ 1, Februar 2020, Seite 21

Keine gerichtliche Anordnung von Kontakten zum Vater gegen den Willen der 12 -jährigen Minderjährigen

iFamZ 2020/18

§§ 186, 187 Abs 1 ABGB

Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters ab, ihm zu seiner zwölfjährigen Tochter ein zunächst begleitetes, in der Folge unbegleitetes Kontaktrecht einzuräumen. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei.

(…) 2. § 108 AußStrG ist zwar auf noch nicht 14-Jährige grundsätzlich nicht anzuwenden. Dessen ungeachtet kommt nach ständiger Rechtsprechung (5 Ob 59/08z = iFamZ 2008/95 mwN [Thoma-Twaroch]; 5 Ob 219/17t) der Verweigerung des Kontakts mit dem Vater durch unmündige Minderjährige ein gewisses Gewicht bei der Beurteilung zu, inwieweit gegen ihren feststehenden, unbeeinflussten Willen die Ausübung des Kontaktrechts ermöglicht werden soll, weil dadurch die ablehnende Haltung des Kindes vertieft und verstärkt werden kann.

(…) 3. Hier steht nach den vom Rekursgericht übernommenen Feststellungen des Erstgerichts fest, dass eine Erzwingung von gegen den Willen der Minderjährigen angeordneten gerichtlichen Kontakten zum Antragsteller eine Kindeswohlgefährdung mit sich bringen und das familiäre Gefüge destabilisieren würde. Die Ablehnung der Kontakte zum Vater durch die demnäc...

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