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iFamZ 1, Februar 2020, Seite 20

Einzelfall: Umfang des Kontaktrechts des Vaters

iFamZ 2020/14

§§ 186, 187 Abs 2 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG

1.1. Die nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung, inwieweit einem Elternteil das Kontaktrecht (§ 186 ABGB) eingeräumt werden soll oder dieses einzuschränken oder zu untersagen ist (§ 187 Abs 2 ABGB), hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Erhebliche Rechtsfragen iSd § 62 Abs 1 AußStrG sind dabei regelmäßig nicht zu lösen (RIS‑Justiz RS0087024 [T6]; RS0097114 [T6, T 8, T 10]).

1.2. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts, mit der dieses das zwischen den Eltern vereinbarte Kontaktrecht insoweit abänderte, als der Minderjährige in den ungeraden Wochen die Zeit von Freitag nach Schulende bis Dienstag, Schulbeginn, (anstelle wie bisher Montagabend) und in den geraden Kalenderjahren während der Weihnachtsferien vom 24. 12. bis 26. 12. (anstelle bisher jährlich vom 26. 12. bis 28. 12.) beim Vater verbringt. Dass dem Rekursgericht in diesem Zusammenhang eine für das Ergebnis relevante Fehlbeurteilung unterlaufen wäre, die vom Obersten Gerichtshof aus Gründen der Rechtssicherheit oder Einzelfallgerechtigkeit korrigiert werden müsste, kann die Mutter mit ihren Ausführungen nicht aufzeigen (...).

Rubrik betreut von: Gabriela Thoma-Twaroch/Hel...
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