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Verlegung des Wohnsitzes des Kindes ins Ausland
iFamZ 2014/209
§§ 137 Abs 2, 189 Abs 1 letzter Satz und Abs 5, 162 Abs 2 ABGB nF; §§ 62 Abs 1 AußStrG; Art 3 HKÜ
Es besteht die Verpflichtung des Domizilelternteils, den anderen (mitobsorgeberechtigten) Elternteil in die Entscheidung einzubeziehen und seine Äußerung zum Wohl des Kindes zu berücksichtigen.
Die Vorinstanzen haben beide Eltern mit der Obsorge betraut und festgehalten, dass das Kind hauptsächlich im Haushalt der Mutter betreut werde.
Der Vater wendet sich gegen den Ausspruch über die hauptsächliche Betreuung des Kindes durch die Mutter, weil diese damit über einen allfälligen Umzug ins Ausland alleine entscheiden und dadurch dem Vater die Obsorge faktisch entziehen könne.
Der OGH hat kürzlich zur Wohnsitzverlegung durch den Domizilelternteil (§ 162 Abs 2 ABGB) ausgesprochen (9 Ob 8/14p), dass die Bestimmung des § 162 Abs 3 erster Satz ABGB („Ist nicht festgelegt, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut werden soll, so darf der Wohnort des Kindes nur mit Zustimmung beider Elternteile oder Genehmigung des Gerichts ins Ausland verlegt werden.“) zwar den Schluss nahelegen könnte, dass bei Feststehen eines hauptsächlich betreuenden Elternteils dieser allein auch über einen Umzug ins Ausland entsc...