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iFamZ 6, Dezember 2014, Seite 317

Ausschließliche Kompetenz der EU zur Genehmigung der Beitritte von Drittstaaten zum HKÜ

iFamZ 2014/238

Art 3 AEUV; VO Brüssel IIa; HKÜ

EuGH (Große Kammer) , Gutachten 1/13

In dem Gutachtenverfahren 1/13, betreffend einen Antrag auf Gutachten nach Art 218 Abs 11 AEUV, eingereicht am von der Europäischen Kommission, erstattet der EuGH folgendes Gutachten:

1. Der Gerichtshof wird von der Europäischen Kommission um ein Gutachten zu folgender Frage ersucht:

„Fällt das Einverständnis zum Beitritt eines Drittstaats (zu dem am in Den Haag geschlossenen Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung […]) in die ausschließliche Zuständigkeit der (Europäischen) Union?“ (…)

65. Einleitend ist festzustellen, dass im vorliegenden Fall die Einverständniserklärung und damit die internationale Übereinkunft, deren Bestandteil sie ist, akzessorisch zum HKÜ von 1980 sind, das ihren Bestand und ihre Wirkungen regelt und von dem diese Erklärung und diese Übereinkunft daher nicht trennbar sind. Wie in Rn 39 des vorliegenden Gutachtens ausgeführt worden ist, soll die Übereinkunft nämlich die Anwendung des gesamten Übereinkommens in den bilateralen Beziehungen zwischen den beiden betreffenden Staaten ermöglichen.

66. Folglich sind bei der Prüfung des vorliegende...

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