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iFamZ 6, Dezember 2014, Seite 300

Aufträge im Pflegschaftsverfahren – Ausreiseverbot von nicht-österreichischen Kindern keine „Diskriminierung“

iFamZ 2014/214

Art 8 Abs 1 EMRK; §§ § 62 Abs 1, 107 Abs 3 AußStrG

Der alleinobsorgeberechtigten Kindesmutter wurde verboten, mit den beiden Kindern aus Österreich auszureisen. Seit steht fest, dass die Kindesmutter mit den Kindern ihren Aufenthalt nach Deutschland verlegt hat. Am beantragte der Kindesvater die Kindesrückführung nach dem HKÜ, weil sich die Kinder mit der Kindesmutter in Deutschland befänden. Über diesen Antrag ist derzeit – soweit ersichtlich – noch nicht entschieden.

Die Vorinstanzen haben mit ihren Entscheidungen den ihnen zukommenden Beurteilungsspielraum nicht überschritten. Maßnahmen nach § 107 Abs 3 AußStrG setzen (nur) die Erforderlichkeit ihrer Anordnung „zur Sicherung des Kindeswohls“, aber keine Kindeswohlgefährdung iSd § 181 Abs 1 ABGB voraus (Beck in Gitschthaler/Höllwerth, AußStrG, § 107 Rz 16). Das Gericht darf das Ausreiseverbot nur bei objektiven Anhaltspunkten für eine geplante Mitnahme des Kindes ins Ausland durch den Elternteil und nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme anordnen (Beck in Gitschthaler/Höllwerth, AußStrG, § 107 Rz 24). Der Eingriff in das Privatleben der betreffenden Person darf – insb im Hinblick auf Art 8 Abs 1 EMRK – nicht unverhältnismäßig zu der damit beabsichtigten Förderung der Kindesinteressen sein (Deixl...

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