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Beeinträchtigung der erforderlichen finanziellen Einschätzungsfähigkeit
iFamZ 2014/224
Die Notwendigkeit der Bestellung eines Sachwalters setzt nicht nur eine psychische Krankheit oder geistige Behinderung, sondern auch die Schutzbedürftigkeit der betroffenen Person voraus. Die Frage, ob die Bestellung eines Sachwalters angezeigt ist, kann nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalls gelöst werden. Es liegt daher keine vom OGH aufzugreifende Fehlbeurteilung vor, wenn festgestellt wurde, dass die betroffene Person an einer psychischen Erkrankung leidet und dadurch in der erforderlichen finanziellen Einschätzungsfähigkeit beeinträchtigt ist.