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iFamZ 6, Dezember 2014, Seite 304

Bestellung eines Sachwalters für einen GmbH-Geschäftsführer

iFamZ 2014/220

§ 15 GmbHG

Geschäftsführer einer GmbH kann nur eine handlungsfähige Person sein. Wird ein Sachwalter zur Vertretung vor Gerichten bestellt, so endet die Organstellung des Betroffenen als GmbH-Geschäftsführer ex lege. Auch dem Sachwalter steht keine Vertretungsbefugnis hinsichtlich der Organstellung zu. Ein Mangel der fehlenden Vertretungsbefugnis kann daher auch nicht durch die Einbeziehung des Sachwalters beseitigt werden.

Rubrik betreut von: Schauer/Parapatits
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