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Bestellung eines Sachwalters für einen GmbH-Geschäftsführer
iFamZ 2014/220
Geschäftsführer einer GmbH kann nur eine handlungsfähige Person sein. Wird ein Sachwalter zur Vertretung vor Gerichten bestellt, so endet die Organstellung des Betroffenen als GmbH-Geschäftsführer ex lege. Auch dem Sachwalter steht keine Vertretungsbefugnis hinsichtlich der Organstellung zu. Ein Mangel der fehlenden Vertretungsbefugnis kann daher auch nicht durch die Einbeziehung des Sachwalters beseitigt werden.