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Einkommensteuer - Zuwendung von Liegenschaften an Stiftung
Zuwendung von Liegenschaften an Stiftung (§ 28, § 30 EStG)
Werden Liegenschaften aus dem Privatvermögen an eine eigennützige Stiftung überlassen, dann liegt keine Veräußerung vor. Daher werden die Begünstigungen fortgeführt und die Spekulationsfrist weitergeführt. Zuwendungen von Liegenschaften sollten nicht rückgängig gemacht werden, weil dies zu steuerlichen Belastungen führt (Alfred Schreder/Thomas Schmidt in ecolex 1998, 654 f.).