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Umsatzsteuer - Aufteilung von Vorsteuern
Aufteilung von Vorsteuern (§ 12 UStG)
Erwirbt ein Unternehmer ein Gebäude mit Wohn- und Gewerbeflächen zu einem Kaufpreis, der nach Ertragswertermittlungen für die unterschiedlich verwendeten Gebäudeteile gebildet worden ist, dann ist die Aufteilung der Vorsteuern anhand des daraus folgenden Aufteilungsschlüssels anzuerkennen (BFH , V R 101/96 in BB 1998, 1571).