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Liebhaberei
•Zahlte eine GmbH in den Jahren 1987 bis 1989 keine Pachtzinse, lag eine Bewirtschaftungsart vor, die nur zu Werbungskosten, nicht jedoch zum Zufluß von Einnahmen führte, war keine unternehmerische Tätigkeit, sondern Liebhaberei anzunehmen. - (§ 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1972 i. d. F. vor der LVO vom , BGBl. Nr. 322/1990), (Abweisung)
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