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SWK 25, 1. September 1998, Seite 092

Liebhaberei

Zahlte eine GmbH in den Jahren 1987 bis 1989 keine Pachtzinse, lag eine Bewirtschaftungsart vor, die nur zu Werbungskosten, nicht jedoch zum Zufluß von Einnahmen führte, war keine unternehmerische Tätigkeit, sondern Liebhaberei anzunehmen. - (§ 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1972 i. d. F. vor der LVO vom , BGBl. Nr. 322/1990), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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