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SWK 25, 1. September 1998, Seite 090

Verkehrsflächenbeitrag OÖ

Im Zusammenhang mit der Vorschreibung eines Verkehrsflächenbeitrages können die Begriffe „die den Gemeinden erwachsenen Kosten" bzw. „von der Gemeinde getragener prozentueller Anteil" nur so verstanden werden, daß nur der tatsächlich von der Gemeinde getragene Kostenanteil zum Ansatz kommt. - (§ 20 Abs. 7 OÖ Bauordnung 1994, LGBl. Nr. 66/1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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