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Geschäftsführer: Abfertigung
•Erhält ein an einer GmbH mit 25% beteiligter Geschäftsführer eine freiwillige Abfertigung anläßlich der Beendigung seines Dienstverhältnisses, liegt keine Unüblichkeit in der Gewährung eines solchen Bezuges vor. - (§ 67 Abs. 6 EStG)
„Hält nämlich ein Bezug eines dem Arbeitgeber (gesellschaftsrechtlich oder familiär) nahestehenden Arbeitnehmers einem Fremdvergleich nicht statt, so läge überhaupt kein dem Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn unterliegender Bezug vor", womit die Schlußfolgerung der Behörde verfehlt war. (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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