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Wissenschaftliche Lehrtätigkeit
•Für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung einer Lehrtätigkeit als wissenschaftlich war (u. a.) auch der Zuhörerkreis von Bedeutung; wenn es auch nicht nötig ist, daß die Zuhörer selbst wissenschaftlich tätig sind, so müssen sie doch an der wissenschaftlichen Behandlung von Problemen interessiert und auf Grund ihrer Ausbildung zur wissenschaftlichen Diskussion geeignet sein. - (§ 10 Abs. 2 Z 7 lit. b UStG 1972), (Abweisung)
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