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Verfahren: Aussetzung
•Die Begründung eines Bescheides über einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung muß geeignet sein, die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Berufung (gegen den Einkommensteuerbescheid) zu tragen. - (§ 93 BAO), (Aufhebung infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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