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Wiedereinsetzungsantrag
•Fehlt im Wiedereinsetzungsantrag eine konkrete Zeitangabe, wann die Beschwerdeführerin vom Nichteinlangen der Berufung bei der Behörde Kenntnis erlangt hat, stellt dies kein Formgebrechen dar, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht zu bewilligen. - (§ 71 Abs. 2 AVG), (Abweisung)
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