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SWK 25, 1. September 1998, Seite 092

Richter: Arbeitszimmer

Stand einem Richter im Gerichtsgebäude ein Arbeitszimmer zur Verfügung, bestand keine berufliche Notwendigkeit für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer, sodaß keine erhöhten Werbungskosten anzuerkennen waren. - (§ 16 EStG 1988, i. d. F. vor BGBl. Nr. 201/1996), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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