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SWK 25, 1. September 1998, Seite S 541

Aktuelle Steuerpraxis - Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Anfrage zu §§ 23, 98 EStG bei Unterbeteiligung

Eine Unterbeteiligung an einer mitunternehmerischen Beteiligung ist hinsichtlich der Frage, ob dieselbe eine Mitunternehmerschaft (§ 23 Z 2 EStG) darstellt oder eine (bloße) Gläubigerstellung vermittelt, nach denselben Kriterien zu beurteilen, die Lehre und Rechtsprechung für die Frage der Zuordnung von Einkünften zu § 23 Z 2 EStG vorsehen. Demnach liegt eine mitunternehmerische Beteiligung i. S. d. genannten Gesetzesstelle vor, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich im Rahmen eines Betriebes unternehmerisch tätig werden und diese Personen Anteil am Unternehmerwagnis (Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko) haben. Unternehmerinitiative entfaltet, wer auf betriebliches Geschehen (sei es durch Führung der Geschäfte, sei es durch Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte) Einfluß nehmen kann. Unternehmerrisiko besteht in der Teilnahme an den wirtschaftlichen Risken der Betriebsführung, somit in der Teilnahme am Erfolg oder Mißerfolg eines Unternehmens. Es kann sich in der Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven einschließlich Firmenwert bei Auflösung der Gesellschaft, aber auch an der Haftung für Schulden der Gesellschaft zeigen.

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