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SWK 25, 1. September 1998, Seite 088

Mietrecht: IFB

Leistungen für die zeitraumbezogene Nutzung des Mietobjektes gehören nicht zu den Anschaffungskosten eines Mietrechtes, somit kommt die Geltendmachung eines Investitionsfreibetrages hiefür nicht in Betracht. - (§ 10 EStG 1988)

Im Streitfall wurde für das „Mietrecht" verbunden mit einem Kündigungsverzicht ein Betrag von 3.000.000 S in Rechnung gestellt; 20% der laufenden Miete wurden weiter vorgeschrieben, der Differenzbetrag von 80% hochgerechnet auf die Dauer von 10 Jahren war durch die Einmalzahlung abgegolten. (Abweisung)

(, 0112, 0113)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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