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Arzt: Vorsteuerabzug
•Errichtet ein praktischer Arzt auf einer ihm und seiner Ehefrau gehörenden Liegenschaft ein Einfamilienhaus und macht er für einen Teil infolge betrieblicher Nutzung Vorsteuer geltend, steht ein Vorsteuerabzug auch dann nicht zu, wenn er nach dem Einreichplan als Bauwerber auftritt. -(§ 12 UStG)
Daß alle Baurechnungen ausnahmslos auf ihn lauteten und er alle organisatorischen und finanziellen Abwicklungen vorgenommen hat, fiel im verwaltungsgerichtlichen Verfahren unter das Neuerungsverbot. (Abweisung)
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