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BMF zum Entfall des § 12 Abs. 14 UStG 1994
Option zur Regelbesteuerung bei Grundstücksumsätzen gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994
(BMF) - Mit dem Budgetbegleitgesetz 1998 ist § 12 Abs. 14 UStG 1994 entfallen. Um eine Umsatzsteuerbelastung bei Grundstückslieferungen zwischen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern zu vermeiden, besteht anstelle der Weiterverrechnung von Vorsteuerbeträgen gemäß § 12 Abs. 14 UStG 1994 nunmehr gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 die Möglichkeit, einen gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 steuerfreien Umsatz steuerpflichtig zu behandeln.
In diesem Zusammenhang wird ein Durchführungserlaß vorbereitet. Ein solcher wurde auch in der Steuerzeitung 1998, 369 (Heft 15) angekündigt. In dieser Ankündigung werden beispielsweise folgende (als offen bezeichnete) Fragen erwähnt:
1. Zeitpunkt der Optionsausübung
§ 6 Abs. 2 UStG 1994 sieht vor, daß der Unternehmer einen Umsatz, der nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1993 steuerfrei ist, steuerpflichtig behandeln kann.
Voraussetzung für die Optionsausübung ist daher, daß der Unternehmer einen steuerfreien Umsatz tätigt. Frühestens ab diesem Zeitpunkt ist eine Optionsausübung möglich. Die Option kann dabei für jeden einzelnen Umsatz ausgeübt werden (z. B. werden in einem Gebäude Eigentumswohnungen steuerfrei und steuerpflichtig veräußert).
Es stellt sich allerdings die Frage, ob der Unternehmer im Hinblick auf eine von ihm vorzunehmende Option bereits vor der Ausführung des Umsatzes den Vorsteuerabzug in...