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Einkommensteuer - Rückwirkende Abschaffung von Sonderabschreibungen
Rückwirkende Abschaffung von Sonderabschreibungen (§ 1 EStG)
Bietet ein Steuergesetz einem Steuerpflichtigen eine Sonderabschreibung an, die er während des Veranlagungszeitraumes annehmen kann, so schafft dieses Angebot für diese Disposition in ihrer zeitlichen Bindung eine schutzwürdige Vertrauensgrundlage, auf die der Steuerpflichtige seine Entscheidung stützt. Dem Steuerpflichtigen darf es nach Ankündigung des Wegfalles einer für verfehlt erachteten Sonderabschreibung verwehrt werden, die Gestaltungskompetenz und den Willen des Gesetzgebers zu unterlaufen, wenn dieser die Begünstigung für Verträge entfallen lassen will, die nach Bekanntwerden der beabsichtigten Gesetzesänderung und deren Beschluß durch den Gesetzgeber geschlossen worden sind, deren steuererheblicher Vollzug aber erst nach der Gesetzwerdung zu erwarten ist (BVerfG , 2 BvR 882/97 in BB 1998, 1454 mit Artikel in BB 1998, 1444).
Anmerkung: Im Streit stand die dt. Sonderabschreibung für Schiffsbeteiligungen; diese war 1993 noch bis zum verlängert worden. Am beschloß die dt. Bundesregierung, diese Begünstigung nicht mehr zu gewähren. Um Torschlußverträge zu verhindern, war die Begünstigung bereits für Verträge ab dem zu stre...