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SWK 25, 1. September 1998, Seite 091

Mittelpunkt der Tätigkeit

Der Mittelpunkt der Tätigkeit eines Arbeitnehmers bestimmt sich danach, wo er für den Fall, daß kein Außendienst versehen wird, regelmäßig tätig wird. Dies ist bei einem Betriebsprüfer zweifellos seine Dienststelle beim Finanzamt, nicht aber sein Wohnort. - (§ 16 Abs. 1 Z 9 EStG), (Abweisung)

(, 0077)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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