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SWK 25, 1. September 1998, Seite 089

Vergnügungssteuer Wien

Erfolgt die Anmeldung eines Spielapparates für eine GmbH, ist diese auch als Unternehmer der Veranstaltung vergnügungssteuerpflichtig. - (§ 13 Abs. 1 VGSG i. d. F. LGBl. für Wien Nr. 40/1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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