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SWK 25, 1. September 1998, Seite 089
Vergnügungssteuer Wien
•Erfolgt die Anmeldung eines Spielapparates für eine GmbH, ist diese auch als Unternehmer der Veranstaltung vergnügungssteuerpflichtig. - (§ 13 Abs. 1 VGSG i. d. F. LGBl. für Wien Nr. 40/1988), (Abweisung)
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