Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite R 9
Vergleich: Pauschalgebühr
•Bei einem
Vergleichin einem arbeitsrechtlichen Prozeß ist die Pauschalgebühr vom Vergleichsbetrag zu berechnen — (§ 18 Abs. 1 GGG), (Abweisung)
()