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SWK 2, 10. Jänner 1994, Seite 009

Vergleich: Pauschalgebühr

•Bei einem

Vergleichin einem arbeitsrechtlichen Prozeß ist die Pauschalgebühr vom Vergleichsbetrag zu berechnen — (§ 18 Abs. 1 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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